Praxisgemeinschaft für Psychotherapie Erfurt
 


Infos zur Psychotherapie

Im Folgenden wollen wir Ihnen einige Fragen beantworten, die zu Beginn und im Verlauf einer psychotherapeutischen Behandlung in unserer Praxis auftreten und zu Unsicherheit führen können:



Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist die Heilbehandlung von psychischen oder psychisch mitbedingten körperlichen Krankheiten. Sie beruht auf psychotherapeutischen Verfahren, die wissenschaftlich fundiert sind. Das Ziel besteht darin, diejenigen Anteile am eigenen Tun und Erleben (Gefühle, Gedanken, Einstellungen oder Verhalten), die mit psychischem Leiden verbunden sind, zu verstehen und dann zu verändern. Das Verstehen und die Veränderungen können nur in einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Ihnen und der Therapeutin oder dem Therapeuten erreicht werden, in der beide gemeinsam eine Lösung der zu behandelnden Probleme entwickeln.



Was ist tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie? Was ist kognitive Verhaltenstherapie?


Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie legt den Schwerpunkt der Behandlung zunächst auf das Verstehen der Probleme. Es wird angenommen, dass hinter den Problemen, aufgrund derer man in Behandlung kommt, Konflikte im bisherigen Leben stehen, die nicht gelöst wurden. So können ungelöste Konflikte in der Kindheit, in der Jugend oder auch im Erwachsenenalter später zu Symptomen und zu Leiden führen, ohne dass dies der betroffenen Person selbst bewusst ist. Durch ein Aufarbeiten und Aktualisieren der Konflikte im Rahmen der Therapiegespräche werden diese Konflikte besser verstanden und an einer Lösung gearbeitet, so dass sich die hierdurch ausgelösten Symptome verringern können (Veränderung). Kognitive Verhaltenstherapie dagegen legt den Schwerpunkt der Behandlung recht bald auf das Verändern der mit den Problemen einhergehenden Anteile im Verhalten, in den Gedanken und in Gefühlen. Es wird zu Beginn ein bewährtes, an der Diagnose orientiertes Störungsmodell für die Probleme der Patientin oder des Patienten erarbeitet, auf dessen Grundlage die Ziele im Hinblick auf die Reduktion der Symptome diskutiert werden. Danach werden mögliche Veränderungsschritte diskutiert und für den Alltag geplant. Zum Teil begleitet die Therapeutin oder der Therapeut die ersten Veränderungsschritte in Problemsituationen. Die Erfahrungen, die die Patientin oder der Patient bei der Veränderung macht, werden sukzessive in ein individuelles Störungsmodell eingebaut, so dass die Patientin oder der Patient aufgrund seiner Erfahrungen am Ende der Behandlung auch ein höheres Verständnis für seine Probleme erlangt.



Welcher zeitliche Rahmen besteht für eine psychotherapeutische Behandlung?


Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Häufigkeit der Sitzungen wird der individuellen Problemlage angepasst. Psychotherapie ist in der Regel ein längerfristiger Prozess. Deshalb ist es wichtig, die jeweils passende Therapeutin oder Therapeuten zu finden. Um dies festzustellen, werden nach einer ersten Sprechstunde zunächst einige so genannte probatorische Sitzungen (maximal 4 Probesitzungen) durchgeführt. Während dieser Zeit wird von Ihnen und der Therapeutin oder dem Therapeuten entschieden, ob eine genehmigungspflichtige Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt wird. Der erste Antrag beinhaltet in der Regel 12 Sitzungen, die um weitere 12 Sitzungen erweitert werden können (Kurzzeittherapie). Eine Verlängerung über diese 24 Sitzungen hinaus (Umwandlung in eine Langzeittherapie) ist auf Antrag bei der Krankenkasse (mit ausreichender Begründung der Therapeutin oder des Therapeuten in Form eines Berichtes an den Gutachter) möglich.



Wie werden Termine vereinbart und wie können Termine wieder abgesagt werden?


Die Termine werden individuell mit Ihnen vereinbart. Zur Vereinbarung eines ersten Termins rufen Sie bitte telefonisch während der Telefonsprechzeit der Praxisgemeinschaft an. Weitere Probesitzungen werden zunächst telefonisch vereinbart, sobald ein freier Therapieplatz vorhanden ist. Danach werden weitere Termine in den vorhergehenden Sitzungen vereinbart. Nach dem Erstgespräch muss aufgrund der hohen Nachfrage mit einer Wartezeit zwischen 4 und 8 Monaten bis zur Aufnahme einer regelmäßigen Psychotherapie gerechnet werden. Vereinbarte Termine sollten Sie in der Regel einhalten. Sollte es in dringenden Fällen nötig sein, dass Sie einen vereinbarten Termin absagen wollen, so teilen Sie dies ihrer Therapeutin oder ihrem Therapeuten bitte frühestmöglich mit. Bei Absagen später als zwei Werktage vor dem Termin wird in der Regel ein Ausfallhonorar erhoben.



Entstehen Ihnen Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung?


Gesetzlich versicherte Menschen: Die Kosten für die Sprechstunde(n) und vier probatorische Sitzungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch die Therapiesitzungen werden übernommen, sofern der gemeinsame Antrag von Versichertem und Therapeutin oder Therapeuten über eine genehmigungspflichtige Psychotherapie von Ihrer Kasse bewilligt wurde.
Privat versicherte Menschen: Schauen Sie bitte in Ihren privaten Krankenversicherungsvertrag, inwiefern eine Psychotherapie vom Versicherer übernommen wird. Da dies ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer ist, gibt es sehr unterschiedliche Vereinbarungen. Sollten therapeutische Sitzungen nur mit Antrag übernommen werden, so kontaktieren Sie den Versicherer, um Antragsunterlagen anzufordern. Eine Teilfinanzierung durch die Beihilfe erfordert grundsätzlich, dass Sie die Formulare von der Beihilfestelle anfordern.